Super E10 ist ein weiterer genormter Ottokraftstoff, welcher der DIN Norm E DIN 51 626-1 entspricht. Im Gegensatz zum Kraftstoff Super E5 darf die Beimischungsquote an Bioethanol maximal 10 % betragen. Das Kürzel “E“ in der Kraftstoffbezeichnung weist darauf hin.
Durch die Beimischung von Ethanol auf bis zu 10 % soll die Klimabilanz des Kraftstoffs verbessert werden. Die Verbrennung von Bioethanol ist weitestgehend klimaneutral, da das CO2, das bei der Verbrennung freigesetzt wird, durch die Pflanze während ihres Wachstums bei der Fotosysnthese bereits aufgenommen wurde. Die europaweite Einführung von E10 soll dazu beitragen, dass die Klimaschutzziele der Europäischen Union eingehalten werden.
Super E10 ist nur für Fahrzeuge geeignet, die von ihrem Hersteller dafür freigegeben worden sind. Für ca. 90 % der in Deutschland gemeldeten Fahrzeuge mit Ottomotoren ist dies der Fall. Bei ca. 10 % kann es nach Auskunft der Automobilhersteller zu Problemen kommen. Prüfen Sie daher erst die Freigabe des Fahrzeugherstellers, bevor Sie Ihr Fahrzeug mit E10 betanken.
Informationen zur E10-Verträglichkeit erhalten Sie auf den Seiten der Fahrzeughersteller oder auf nachstehend aufgeführten Internet-Seiten:
www.adac.de/e10
www.dat.de/e10
www.vdik.de
www.bdbe.de
www.bmu.de/e10
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Tankstellenpersonal Ihnen aus Haftungsgründen keine Auskunft über die E10-Verträglichkeit Ihres PKW geben kann. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Fahrzeughersteller, an Ihren Fahrzeughändler oder an Ihre Kfz-Werkstatt.